AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hochleithner GmbH (im Folgenden Hochleithner)

Präambel / Aufbau unserer AGBs, BESCHREIBUNG UNSERER LEISTUNGSERBRINGUNG

1. Diese unsere AGBs gelten für alle zwischen uns (Hochleithner) und natürlichen und juristischen Personen (kurz Vertragspartner) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie auch für alle hinkünftigen Geschäfte, unabhängig davon, ob unsere Vertragspartner Unternehmer oder Verbraucher sind.

2. Unsere AGBs sind in zwei Teile gegliedert:

2.1. Teil I unserer AGBs beinhaltet unsere allgemeinen Vertragsbedingungen für alle unsere Geschäfte.

2.2. Teil II unserer AGBs enthält besondere Bedingungen für Geschäfte mit Verbrauchern, auf welche die Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (BGBl I 2014/33, im Folgenden kurz „FAGG“) anzuwenden sind, dies nach Maßgabe des in Teil II festgelegten Geltungsbereichs der besonderen Regelungen. Teil II enthält – der Gliederung des Teils I folgend – ergänzende oder ändernde Bestimmungen zum Teil I. Soweit wir in Teil II keine Ersetzung oder Änderung vornehmen, gelten die einzelne Punkte und Unterpunkte des Teil I.

2.3. Die Gliederung unserer AGBs in zwei Teile erfolgt aufgrund der für bestimmte Geschäfte mit Verbrauchern anzuwendenden Bestimmungen des FAGG. Bespielhaft fallen hierunter Geschäfte mit Verbrauchern, die wir mit Verbrauchern außerhalb unserer Geschäftsräumlichkeiten abschließen. Alle dem FAGG unterliegenden Geschäfte samt Ausnahmen hiervon definieren wir in Teil II.

2.4. Ungeachtet dieser Gliederung nehmen wir auch in Teil I auf verbraucherrechtliche Bestimmungen Rücksicht, die sich z.B. aufgrund des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ergeben. Solche für Geschäfte mit Verbrauchern geltende Bestimmungen kennzeichnen wir entsprechend.

2.5. Der Anhang zu unseren enthält Informationen zu unserem Unternehmen, nämlich den Firmennamen, die Adresse unserer Geschäftsräumlichkeiten, sowie die Daten zur raschen Erreichbarkeit unseres Unternehmens ( Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse).

Er enthält auch die vom Verbraucher gemäß Teil II der Bedingungen zu verwendende Musterrücktrittserklärung.

3. Über uns erhältliche Waren und Dienstleistungen präsentieren wir in unseren Geschäftsräumen und/oder im Internet auf unserer Webseite www.hochleithner.at. Wir betreiben keinen Online-Handel über einen Webshop. Wir bieten unsere Waren und Dienstleistungen auch nicht auf Messen oder Marktständen an. Unsere Vertragspartner können mit uns hinsichtlich unserer Waren und Dienstleistungen nur persönlich (innerhalb und außerhalb unserer Geschäftsräumlichkeiten), telefonisch, mittels Fax oder E-Mail in Kontakt treten und diese auch nur auf diesem Weg bestellen. Ein eigenes Bestellformular stellen wir nicht zur Verfügung.

TEIL I

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

1. Geltung

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns (Hochleithner) und natürlichen und juristischen Personen (kurz Vertragspartner) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Sie gelten insbesondere für alle Verträge, Aufträge, Lieferungen und Leistungen, sowie diesbezügliche nachträglichen Ergänzungen und Abänderungen.

1.2 Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

1.3 Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

1.4 Mit Erteilung des Auftrages anerkennt der Vertragspartner unsere AGB.

1.5 Es gilt die jeweils bei Vertragsabschluss geltenden Fassung der AGB, abrufbar auf unserer Webseite (www.hochleithner.at).

2. Zurverfügungstellung der AGBs, Änderung der AGBs, Sonderkündigungsrecht

2.1 Wir stellen unseren Vertragspartnern unsere zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden AGBs zum Download als Pdf-Format auf unserer Webseite (www.hochleithner.at/agb.html) sowie auch zum Ausdruck zur Verfügung. Verbrauchern stellen wir unsere AGBs im Pdf-Format auch per E-Mail zur Verfügung.

2.2 Stehen wir mit Verbrauchern in Dauerrechtsbeziehungen (wie z.B. bei mit uns bestehenden Wartungsverträgen) und ändern wir unsere AGBs, werden wir Verbraucher über die wesentlichen Änderungen per E-Mail unter Anschluss einer Änderungsfassung der AGBs informieren. Die geänderten AGBs werden vier Wochen nach Übermittlung gültig. Innerhalb dieser vier Wochen sind Verbrauchern berechtigt, der Änderung unserer AGBs zu widersprechen und damit verbunden den bestehenden Dauerrechtsvertrag zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).

2.3 Ein Rücktrittsrecht wegen Änderung der AGBs steht unternehmerischen Vertragspartner keinesfalls zu.

3. Angebot, Bindung, Annahme, Kostenvoranschläge

3.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Sie stellen lediglich eine Einladung zur Anbotsstellung durch den Vertragspartner dar.

3.2 Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Vertragspartner – sofern er sie seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen. Diesfalls können wir zur Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Vertragspartner diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.

3.3 Unsere Vertragspartner können ihre Angebote mündlich (persönlich in und außerhalb unserer Geschäftsräume und telefonisch) sowie schriftlich (auch per Fax und E-Mail) unterbreiten. Der Vertragspartner ist an sein Anbot einen Monat ab Zugang gebunden.

3.4 Die Annahme von Anboten durch uns wird durch Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung (auch per Telefax oder E-Mail) oder Rechnung (vgl. Punkt 8.) oder durch Beginn der Ausführung des Anbots rechtswirksam. Eine von uns abgesendete Rechnung gilt als Auftragsbestätigung.

Wir werden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder Rechnung über bereits begonnene Anbotsausführungen übersenden; die Gültigkeit des Vertrags wird hiervon nicht berührt.

3.5 Unsere Kostenvoranschläge sind unverbindlich und entgeltlich. Verbraucher werden wir vor Erstellung des Kostenvoranschlags auf die Kostenpflicht hinweisen. Erfolgt ein Vertragsabschluss mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, werden wir dem Vertragspartner das Entgelt für den Kostenvoranschlag in der Rechnung gutschreiben.

4. Rücktrittsrecht des Verbrauchers samt Belehrung

Hinsichtlich unserer Geschäfte mit Verbrauchern belehren wir unsere Verbraucher wie folgt:

4.1 Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG

4.1.1 Verbraucher sind berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn er seine Vertragserklärung (sein Angebot, vgl. Punkt 3.3 der AGBs) nicht in unseren Geschäftsräumen abgibt. Der Rücktritt kann vor Zustandekommen des Vertrags (vgl. Punkt 3.4 der AGBs), danach binnen 14 Tagen ab Zustandekommen des Vertrags erklärt werden. Bei Warenlieferungen beginnt die Rücktrittsfrist ab Zugang der Ware beim Verbraucher.

4.1.2 Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn

a) der Verbraucher selbst die geschäftliche Verbindung angebahnt hat; oder

b) vor Zustandekommen des Vertrags keine Besprechung mit uns stattgefunden hat;

4.1.3 Der Verbraucher hat seinen Rücktritt schriftlich zu erklären. Eine Rücktrittserklärung mittels Mail an die im Anhang angegebene E-Mail-Adresse genügt.

4.2 Rücktrittsrecht nach §3a KSchG

4.2.1 Verbraucher sind zudem berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die wir im Zuge von Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt haben, nicht oder in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.

4.2.2 Solche maßgeblichen Umstände sind:

a) die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich sind, damit wir unsere Leistungen erbringen können oder der Verbraucher sie verwenden kann,

b) die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile,

c) die Aussicht auf eine öffentliche Förderung, und

d) die Aussicht auf einen Kredit.

4.2.3 Der Rücktritt kann vor Zustandekommen des Vertrags (vgl. Punkt 3.4 der AGBs), danach binnen einer Woche erklärt werden, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die vorgenannten Umstände nicht oder in einem erheblich geringeren Ausmaß eintreten.

4.2.4 Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach vollständiger Vertragserfüllung. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn

a) der Verbraucher bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die vorgenannten Umstände nicht oder in einem erheblich geringere Ausmaß eintreten werden,

b) der Ausschluss des Rücktrittsrechts gesondert vereinbart wurde, oder

c) wir zu einer angemessenen Vertragsanpassung bereit sind.

4.2.5 Der Verbraucher hat seinen Rücktritt schriftlich zu erklären. Eine Rücktrittserklärung mittels Mail an die im Anhang angegebene E-Mail-Adresse genügt.

4.3 Rechtsfolgen des Rücktritts

4.3.1 Bei berechtigtem Rücktritt werden wir dem Verbraucher das bereits bezahlte Entgelt samt gesetzlicher Zinsen ab dem Empfangstag sowie den vom Verbraucher auf die Sache getätigten notwendigen und nützlichen Aufwand ersetzen, wenn der Verbraucher die empfangene Leistung zurückstellt und uns ein angemessenes Entgelt für die Nutzung der Sache, einschließlich einer Entschädigung für die Minderung des gemeinen Werts der Leistung bezahlt.

Ist die Rückstellung unserer Leistungen nicht mehr möglich oder untunlich, so hat uns der Verbraucher den Wert der Leistung zu vergüten.

4.3.2 Schadenersatzansprüche unsererseits bleiben von dieser Rechtsfolge unberührt.

5. Übersendung erforderlicher Unterlagen durch den Vertragspartner, Verwendung dieser Unterlagen

5.1 Der Vertragspartner ist ab seinem Anbot zur unverzüglichen Übersendung aller für die Erfüllung des Vertrags durch uns relevanten Unterlagen in reproduziertet Form (z.B. Fotos, Dias, Kopien, Skizzen, Pläne, Drucke, etc.), einschließlich in elektronischer Form gespeicherter Daten auf seine Kosten verpflichtet. Dies gilt besonders in Bezug auf Angebote zur Erbringung von Dienstleistungen durch uns.

5.2 Für Übertragungs- oder Übermittlungsfehler übernehmen wir keine Haftung.

5.3 Wir sind berechtigt, vom Vertragspartner zur Verfügung gestellte Unterlagen nach Erfüllung unserer Leistungen oder Lieferungen zu vernichten, sofern der Vertragspartner nicht innerhalb dieses Monats hinsichtlich seiner Unterlagen die Rückstellung und/oder Lagerung auf seine Kosten begehrt.

Für Schäden an zur Lagerung übernommenen Unterlagen haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wir sind nicht verpflichtet, Versicherungen zur Abdeckung von Risiken an eingelagerten Unterlagen abzuschließen. Wir verrechnen dem Kunden Einlagerungskosten nach dem jeweils gültigen Speditionstarif für Kaufmannsgüter. Der zeitweilige Verzicht auf das Lagerentgelt beinhaltet keinerlei Verzicht auf das Lagerentgelt für noch bei uns lagernde Erzeugnisse. Die Berechnung erfolgt jeweils im Vorhinein für 3 Monate. Die vereinbarte Verpflichtung zur Aufbewahrung vorbezeichneter Gegenstände erlischt, wenn der Vertragspartner die dafür berechneten Kosten nicht binnen 2 Wochen bezahlt; diesfalls sind wir zur Vernichtung berechtigt.

6. Mitwirkungspflicht des Vertragspartners

6.1 Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Vertragspartner alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Vertragspartner erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Vertragspartner aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.

6.2 Insbesondere hat der Vertragspartner vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogener Details zu den notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden.

6.3 Kommt der Vertragspartner diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Vertragspartnerangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.

6.4 Der Vertragspartner hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Vertragspartner darauf verzichtet hat oder aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.

6.5 Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Vertragspartner auf dessen Kosten beizustellen.

6.6 Der Vertragspartner haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder die Ware gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Vertragspartner erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Vertragspartner Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.

6.7 Der Vertragspartner hat uns für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.

6.8 Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden.

7. Bonitätsprüfung

7.1 Der Vertragspartner erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände AKV EUROPA Alpenländischer Kreditorenverband für Kreditschutz und Betriebswirtschaft, Creditreform Wirtschaftsauskunftei Kubicki KG und KSV Kreditschutzverband von 1870 übermittelt werden dürfen.

7.2 Der Vertragspartner stimmt auch ausdrücklich zu, dass wir ab Zugang seines Anbots seine Daten von den vorgenannten Gläubigerschutzverbänden abfragen dürfen.

8. Preise/Entgelte

8.1 Unsere Preis/Entgeltangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis/entgelt zu verstehen.

8.2 Unsere genannten Preise/Entgelte verstehen sich netto. Zum Nettopreis kommt die gesetzliche Umsatzsteuer (20% USt) hinzu. Fracht-, Liefer- oder Versandkosten weisen wir gesondert aus.

8.3 Für vom Vertragspartner angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Vertrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.

8.4 Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Vertragspartner zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist unsere Leistung im vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.

8.5 Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag oder Materialkostenerhöhungen, sind wir berechtigt, die in Betracht kommenden Preise entsprechend zu erhöhen. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenem im Zeitpunkt der Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.

8.6 Die Preise/Entgelte für Dauerschuldverhältnisse werden als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und es erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag zustande kommt (vgl. Punkt 3.4 der AGBs). Eine unsererseits nicht durchgeführte Preis/Entgeltanpassung bedeutet keinen Verzicht auf unser Preisanpassungsrecht. Wir sind berechtigt, Wertsicherungsanpassungen rückwirkend für drei Jahre durchzuführen.

8.7 Bogenförmig verlegte Leitungen werden im Außenbogen gemessen. Formstücke und Armaturen werden im Rohrausmaß mitgemessen, jedoch separat verrechnet. Das Ausmaß des Korrosionsschutzes und des Anstrichs wird gleich dem Ausmaß der darunter befindlichen Rohre angenommen. Das Ausmaß der Wärmedämmung wird an den Außenflächen gemessen.

9. Rechnungen

9.1 Mit oder nach Zustandekommen des Vertrags übersenden wir dem Vertragspartner eine Rechnung.

9.2 Wir sind berechtigt, die Rechnung auch der Warensendung beizulegen.

9.3 Rechnungen sind ohne Skonto sofort zur Zahlung fällig.

10. Zahlungen, Zahlungsverzug, Zinsen und Mahnkosten, weitere Kosten, Aufrechnung, Zurückbehaltung

10.1 Wir akzeptieren nur Bargeldzahlungen und Zahlungen durch Banküberweisungen oder im Banklastschriftverfahren. Bei in unseren Geschäftsräumen zustande gekommenen Verträgen akzeptieren wir auch Bankomatzahlungen mit MAESTRO-Karten.

10.2 Wir sind berechtigt, jederzeit Teil- oder Vorauszahlungen zu verlangen.

10.3 Sämtliche Zahlungen sind in Euro auf das von uns genannte Konto und in der von uns gewünschten Form zu leisten.

10.4 Umsatzsteuer, Einfuhrumsatzsteuer, allfällige Zölle, Ausgleichsabgaben und andere vergleichbare Abgaben sowie Versand- und Verpackungskosten sind zusätzlich zum vereinbarten Preis vom Vertragspartner zu zahlen.

10.5 Zahlungen für Warenlieferungen werden jeweils bei Lieferung fällig, wenn nicht explizit anders vereinbart. Wir sind berechtigt, Waren gegen Nachnahme zu liefern, sodass der Vertragspartner die Ware mit Zahlung des Nachnahmebetrags erhält.

10.6 Für Leistungen hat der Vertragspartner Teilzahlungen nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung zu leisten. Sofern nichts anderes vereinbart, wird ein Drittel des Entgelts bei Zustandekommen des Vertrags, ein weiteres Drittel bei Beginn der Leistungsausführung und das übrige Drittel nach Leistungsfertigstellung fällig.

10.7 Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung.

10.8 Vom Vertragspartner vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich. Wir sind berechtigt, Zahlungen des Vertragspartners, unabhängig ihrer Widmung, auf Forderungen unserer Wahl anzurechnen.

10.9 Gegenüber Unternehmern als Vertragspartner sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12% per anno zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4% per anno. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

10.10 Mahn- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche vor- und außerprozessuale Kosten, die uns bei Geltendmachung unserer Ansprüche entstehen, insbesondere Mahn- und Inkassokosten, Kosten eines von uns beigezogenen Rechtsanwalts, Auskunftsgebühren sowie allfällige Aufenthalts- und Ermittlungskosten zu ersetzen. Für Mahnungen sind wir berechtigt, Mahnspesen in Höhe von EUR 15,00 zuzüglich 20% USt zu fordern.

10.11 Für nachträgliche Änderungen des Rechnungsempfängers verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 30,00 zuzüglich Umsatzsteuer.

10.12 Aufrechnungen durch den Vertragspartner sind nur insoweit zulässig, als Gegenansprüche des Vertragspartners gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. Aufrechnungen durch Verbraucher sind auch zulässig, als seine Gegensansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit seiner Zahlungspflicht stehen, sowie bei unserer Zahlungsunfähigkeit.

10.13 Zurückbehaltungen durch den Vertragspartner sind unzulässig. Verbraucher sind jedoch zur Zurückbehaltung der Zahlung berechtigt, wenn wir unsere Lieferungen und Leistungen nicht vertragsgemäß erbringen oder unsere schlechten Vermögensverhältnisse, die ihm zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags weder bekannt waren noch bekannt sein mussten, unsere Leistungs- und Lieferungserbringung gefährden; die Lieferung von Waren per Nachnahme begründet aber kein Zurückbehaltungsrecht.

11. Abtretung von Forderungen

11.1 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.

12. Eigentumsvorbehalt

12.1 Alle gelieferten, von uns montierten oder sonst übergebene Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

12.2 Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung des Vertragspartners gegenüber dessen Partner bereits jetzt als an uns abgetreten.

12.3 Der Vertragspartner hat bis zur vollständigen Zahlung des Preises/Entgeltes in seinen Büchern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung anzumerken und seine Schuldner auf diese hinzuweisen. Über Aufforderung hat er uns alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Ansprüche erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.

12.4 Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die im Vorbehaltseigentum stehenden Waren herauszuverlangen und zurückzunehmen. Gegenüber Verbrauchern dürfen wir dieses Waren nur herausverlangen und zurücknehmen, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir ihn unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.

12.5 Der Vertragspartner hat uns von der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.

12.6 Wir sind berechtigt, zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware soweit für den Vertragspartner zumutbar zu betreten, dies nach angemessener Vorankündigung.

12.7 Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Vertragspartner. Punkt 10.10. gilt sinngemäß.

12.8 In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

12.9 Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir gegenüber unternehmerischen Vertragspartnern freihändig und bestmöglich verwerten.

13. Liefer- und Leistungsfristen

13.1 Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich, wenn sie nicht in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung als fix bestätigt werden.

13.2 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.

13.3 Wir sind bestrebt, angegebene Liefer- und Leistungsfristen bestmöglich einzuhalten. Höhere Gewalt und andere Umstände, wie Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Rohstoff- und Betriebsmittelknappheit sowie Boykottmaßnahmen aufgrund von Beschlüssen internationaler Organisationen oder von uns unverschuldete Liefer- und Leistungsfristüberschreitungen befreien uns bei dadurch bedingter Unmöglichkeit der Erfüllung von der Liefer- und Leistungspflicht. Darüber hinaus sind wir in einem solchen Fall zwei Monate nach Eintritt des entsprechenden Umstandes unter Beibehaltung des Entgeltsanspruchs für bis dahin erbrachte Leistungen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ersatzansprüche des Vertragspartners aus dem Titel etwaiger nicht von uns verschuldeter Liefer- und Leistungsfristüberschreitungen – aus welchem Grund auch immer (z.B. allfällige mit einem Dritten vereinbarte Pönalen) – sind ausgeschlossen.

13.4 Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst durch dem Vertragspartner zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen insbesondere durch Verletzung der Pflichten gemäß den Punkten 5. und 6. dieser AGBs, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Termine entsprechend hinausgeschoben. Uns durch eine solche Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten ist der Vertragspartner verpflichtet uns zu ersetzen.

14. Leistungsausführung

14.1 Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Vertragspartners zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.

14.2 Dem Vertragspartner zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.

14.3 Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.

14.4 Wünscht der Vertragspartner nach Zustandekommens des Vertrags eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erhöht sich der Preis/das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.

15. Hinweis auf Beschränkung des Leistungsumfangs

15.1 Im Rahmen von Montage- und Instandsetzungsarbeiten können Schäden

a) an bereits vorhandenen Leitungen, Rohrleitungen, Armaturen, sanitären Einrichtungsgegenständen und Geräten als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler,

b) bei Stemmarbeiten in bindungslosem Mauerwerk

entstehen. Solche Schäden sind von uns nur zu verantworten, wenn wir diese schuldhaft verursacht haben.

16. Übergabe, Gefahr- und Risikoübergang, Versand, Versicherung

16.1 Lieferungen erfolgen ab Werk; Gefahr und Risiko gehen mit Absendung der Ware, Übergabe an den Transporteur oder an den Vertragspartner oder dem Tag der Versandbereitschaft an den Vertragspartner auf diesen über. Bei Warenlieferungen an Verbraucher gehen jedoch Gefahr und Risiko mit Zugang der Ware auf den Verbraucher über, sofern er nicht selbst einen Beförderer bestimmt oder nicht selbst einen Beförderungsvertrag abgeschlossen hat.

16.2 Wurde nicht ausdrücklich eine bestimmte Versendungsart gewählt, dann gilt jede von uns gewählte Versendungsart als genehmigt.

16.3 Verzögert sich der Versand durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, dann gehen Gefahr und Risiko am Tag der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.

16.4 Wir haften nicht für die Auswahl des Transportunternehmens oder für die ordnungsgemäße Durchführung des Transportes. Auf schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Vertragspartners werden wir die Sendung gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschaden, Lieferverzögerungen und -verlust sowie gegen gewünschte sonstige versicherbare Risiken versichern lassen.

16.5 Erbringen wir unsere Leistungen vereinbarungsgemäß am Ort des Vertragspartners, gehen Gefahr und Risiko mit Abnahme der Leistung vor Ort auf den Vertragspartner über. Jegliche Leistungen sind nach Erbringung vom Vertragspartner unverzüglich abzunehmen und von ihm in einem Abnahmeprotokoll zu bestätigen. Unterbleibt die Bestätigung der Abnahme aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, gelten unsere laut Auftragsbestätigung oder Rechnung zu erbringenden Leistungen mit Erfüllung vor Ort, spätestens aber mit Übernahme in die Verfügungsmacht des Vertragspartners als abgenommen und übergeben.

17. Annahmeverzug

17.1 Gerät der Vertragspartner länger als sieben Tage in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die Waren und die für die Leistungsausführung spezifizierten Waren, Geräte und Materialien anderweitig verfügen. Bei Verbrauchern sind wir hierzu nur dann berechtigt, wenn er trotz Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen nicht für die Beseitigung des Annahmeverzugs sorgt, und wir bei aufrechtem Vertrag für den Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist Waren, Geräte und Materialien nachbeschaffen.

17.2 Bei Annahmeverzug des Vertragspartners sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung Waren bei uns einzulagern, wofür uns eine tägliche Lagergebühr in Höhe von 5% des vereinbarten Warenpreises zusteht. Für Schäden an eingelagerten Waren haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wir sind nicht verpflichtet, Versicherungen zur Abdeckung von Risiken an eingelagerten Waren abzuschließen.

17.3 Davon unberührt bleibt unser Recht, vom Vertrag nach Setzung einer Nachfrist von einer Woche, bei Geschäften mit Verbrauchern von zwei Wochen zurückzutreten.

18. unsere Berechtigung zum Rücktritt von Verträgen, unser Recht auf Schadenersatz, Konventionalstrafe

18.1 Jede Vertragsverletzung des Vertragspartners, insbesondere

a) bei Zahlungsverzug (vgl. Punkt 10. der AGBs), auch nur mit einer Voraus- oder Teilzahlung,

b) bei mangelnder Mitwirkung des Vertragspartners an der Vertragserfüllung (vgl. Punkte 5. und 6. der AGBs),

c) bei Bedenken über die Bonität und/ode Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners,

d) bei außergerichtlichen Maßnahmen des Vertragspartners zur Bereinigung seiner Schulden oder bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners oder bei Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Vermögens,

e) bei Annahmeverzug (vgl. Punkt 17. der AGBs)

berechtigten uns,

f) weitere Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu leisten, oder

g) die Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten bis zur Erfüllung durch den Vertragspartner einzustellen, oder

h) unter Setzung einer einwöchigen Nachfrist (soweit sich aus den übrigen Punkten der AGBs keine anderen Fristen ergeben) von allen Verträgen unter Beibehaltung unseres Preis-/Entgeltanspruchs zurückzutreten.

18.2 Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag, dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50% des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Vertragspartner zu verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unabhängig. Hinsichtlich Unternehmern ist die Anwendung des richterlichen Mäßigungsrechts ausgeschlossen.

18.3 Unser Recht zur Geltendmachung eines höheren Schadens ist davon unberührt.

19. gewerbliche Schutzrechte Dritter

19.1 Für allfällige Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter oder Verstöße gegen das Recht des unlauteren Wettbewerbes aufgrund vom Vertragspartner zur Verfügung gestellter Unterlagen oder Gegenständen, an welchen derartige Rechte begründet sein können, übernehmen wir keinerlei Haftung.

19.2 Der Vertragspartner verpflichtet sich, uns diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Wir sind in derartigen Fällen auch berechtigt, unsere Leistungen und Lieferungen einzustellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu beanspruchen. Von unternehmerischen Vertragspartnern sind wir berechtigt, Kostenvorschüsse für allfällige Prozesskosten zu verlangen.

19.3 Für Leistungen und Lieferungen, welche wir nach Unterlagen des Vertragspartners erbringen, übernimmt ausschließlich der Vertragspartner die Gewähr, dass Leistungen und Lieferungen nicht in Schutzrechte Dritter eingreifen.

20. Unser geistiges Eigentum

20.1 Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.

20.2 Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

20.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich weiteres zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

20.4 Der Vertragspartner stimmt zu, dass wir unsere vertragsgemäß erbrachten Lieferungen und Leistungen für den Vertragspartner in Medien jeglicher Art, insbesondere auf unserer Homepage, zur Bewerbung unseres Unternehmens auch in fotografisch reproduzierter Form kostenfrei vervielfältigen und verbreiten dürfen.

21. Gewährleistung

21.1 Die Gewährleistungsfrist für unsere Lieferungen und Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Vertragspartnern sechs Monate ab Übergabe. Gegenüber Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Übergabe.

21.2 Behebungen eines vom Vertragspartners behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom ihm behauptenden Mangels dar.

21.3 Zur Mängelbehebung sind uns zumindest zwei Versuche einzuräumen.

21.4 Sind die Mängelbehauptungen des Vertragspartners unberechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.

21.5 Unternehmerische Vertragspartner haben stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

21.6 Gegenüber unternehmerischen Vertragspartner ist Gewährleistung, diesbezüglicher Schadenersatz und Irrtumsanfechtung auch ausgeschlossen, wenn gelieferte Waren und übergebene Leistungen nicht innerhalb von 8 Tagen nach Übergabe schriftlich mit eingeschriebenem Brief gerügt wird. Wir die Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware oder Leistung als genehmigt.

21.7 Zur Behebung von Mängeln hat uns der Vertragspartner die gelieferte Ware bzw. unsere Leistungen ohne schuldhafte Verzögerung zugänglich zu machen und uns die Möglichkeit zur Begutachtung durch uns oder von uns bestellten Sachverständigen einzuräumen. Unternehmerische Vertragspartner haben uns gelieferte Waren oder mangelhafte Leistungen auf deren Kosten zur Prüfung zurückzustellen.

21.8 Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Vertragspartner unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.

21.9 Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.

21.10 Werden unsere Waren oder Leistungen aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Vertragspartners hergestellt, so leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr.

21.11 Keinen Mangel begründet der Umstand, dass Waren oder unsere Leistungen zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet sind, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

21.12 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Vertragspartners wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen u.ä. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten waren und übergebenen Leistungen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.

21.13 Die Gewährleistung ist weiters ausgeschlossen, wenn die vom Mangel betroffenen Teile vom Vertragspartner oder von Dritten bearbeitet, verändert oder instandgesetzt worden sind (ausgenommen im Fall von Notreparaturen sowie unserem Verzug zur Erfüllung der Gewährleistung). Sie ist weiters ausgeschlossen bei unsachgemäßer Behandlung durch den Vertragspartner oder Anwendung von Gehalt.

22. Schadenersatz

22.1 Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

22.2 Gegenüber unternehmerischen Vertragspartnern ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

22.3 Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben.

22.4 Schadenersatzansprüche unternehmerischer Vertragspartnern sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen, soweit nicht Punkt 21.6 der AGBs anzuwenden ist.

22.5 Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Vertragspartner – zufügen.

22.6 Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Vertragspartner oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.

22.7 Wenn und soweit der Vertragspartner für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Vertragspartner zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Vertragspartner durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).

22.8 Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder Importeuren vom Vertragspartner unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Vertragspartner als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüchen schad- und klaglos zu halten .

23. Datenschutz

23.1 Wir halten uns bei der Speicherung und Verarbeitung der Daten des Vertragspartners an das Datenschutzgesetz.

23.2 Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass wir seine Daten (Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) an unsere Kooperationspartner weiterleiten dürfen, und ist damit einverstanden, von uns und unseren Kooperationspartner Informationsmaterial zu Werbezwecken per Post oder sonstigen kommunikationsformen zu erhalten. Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden.

24. Salvatorische Klausel

24.1 Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.

24.2 Wir verpflichten uns ebenso wie der unternehmerische Vertragspartner jetzt schon, gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

25. Allgemeines

25.1 Es gilt österreichisches Recht.

25.2 Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

25.3 Der Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens.

25.4 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträge zwischen uns und dem Vertragspartner ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht.

TEIL II

Besondere BEDINGUNGEN Für Auswärts- und Ferngeschäfte mit VERBRAUCHERN

Die folgenden Bestimmungen des Teils I der AGB werden um folgende Punkte ergänzt bzw. geändert, wobei eine Änderung einleitend mit dem Wort „Änderung“ und eine Ergänzung mit dem Wort „Ergänzung“ gekennzeichnet wird.

Eine mit dem Wort „Änderung“ gekennzeichneter Punkt ändert den entsprechenden Punkt bzw. Unterpunkt des Teils I zur Gänze.

Ein mit dem Wort „Ergänzung“ gekennzeichneter Punkt bzw. Unterpunkt ergänzt bloß die Bestimmung des Teils I, ohne dass eine Änderung der Punkte des Teils I erfolgt.

1. Geltung

1.1 ANDERUNG: Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns (Hochleithner) und natürlichen Personen (kurz Vertragspartner) als Verbraucher für Auswärtsgeschäfte und Fernabsatzgeschäfte.

Verbraucher ist jemand, für den ein Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört.

Auswärtsgeschäft ist ein Geschäft, welches wir mit dem Verbraucher außerhalb unserer Geschäftsräume persönlich in Anwesenheit des Verbrauchers abschließen oder bei welchem uns der Verbraucher außerhalb unserer Geschäftsräume persönlich in unserer Anwesenheit ein Angebot unterbreitet.

Fernabsatzgeschäft ist ein Geschäft, welches mit dem Verbraucher ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Telefon, Fax, Mail) zustande kommt, wobei der Kontakt ohne persönliche Anwesenheit erfolgt.

Sie gelten für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Sie gelten insbesondere für alle Verträge, Aufträge, Lieferungen und Leistungen, sowie diesbezügliche nachträglichen Ergänzungen und Abänderungen.

1.6 ERGÄNZUNG: Hinsichtlich der in § 1 Abs. 2 FAGG genannten Gesetze gelten die Bedingungen des Teils I zur Gänze und nicht die besonderen Bedingungen des Teils II.

3. Angebot, Bindung, Annahme, Kostenvoranschläge

3.4 ÄNDERUNG: Die Annahme von Anboten durch uns wird durch Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung (auch per Telefax oder E-Mail) oder Rechnung (vgl. Punkt 8.) oder durch Beginn der Ausführung des Anbots rechtswirksam. Eine von uns abgesendete Rechnung gilt als Auftragsbestätigung.

Haben wir den Verbraucher ohne seine Veranlassung telefonisch kontaktiert und in diesem Telefonat zur Legung eines Angebots initiiert, wird die Annahme des Angebots durch uns erst durch Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung (auch per Telefax oder E-Mail) oder Rechnung (vgl. Punkt 8.) und eine vom Verbraucher rückzumittelnde Erklärung (auch per Telefax oder E-Mail) wirksam, dass er den in der Auftragsbestätigung oder der Rechnung umschriebenen Auftrag verbindlich erteilt. Zu diesem Zweck legen wir der Auftragsbestätigung oder Rechnung eine von uns formulierte Erklärung bei (mit den Worten: „Ich erteile verbindlich den Auftrag für die in der Auftragsbestätigung/der Rechnung angeführten Leistungen“).

Wir werden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder Rechnung über bereits begonnene Anbotsausführungen übersenden; die Gültigkeit des Vertrags wird hiervon nicht berührt (ausgenommen bei telefonisch initiierten Angeboten im Sinne des vorigen Absatzes).

3.6 ERGÄNZUNG: Verträge zwischen uns und dem Verbraucher, die dauerhafte und wiederholte Leistungen zum Inhalt haben (wie z.B: Wartungsverträge), gelten ohne andere Vereinbarung befristet als auf ein Jahr abgeschlossen. Solche Verträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Verbraucher nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des Jahres uns die Kündigung des Vertrags bekannt gibt (eine E-Mail an die im Anhang angeführte E-Maildresse genügt).

Der Verbraucher ist ohne andere Vereinbarung zur ordentlichen Kündigung des Vertrags nicht berechtigt.

Wir sind aber berechtigt, solche Verträge ordentlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalenderjahres zu kündigen.

Beiderseits bleibt das Recht unberührt, solche Verträge aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wobei diese Geschäftsbedingungen die Richtschnur für wichtige Gründe darstellen (bspw. Zahlungsverzug, nicht gehörige Leistungserbringung trotz Mahnung, etc.).

4. Rücktrittsrecht des Verbrauchers nach KSchG samt Belehrung

4.4 ERGÄNZUNG: Rücktrittsrecht nach FAGG

4.4.1 Ein nach diesem Punkt bestehendes Rücktrittsrecht schließt die Rücktrittsrechte nach den Punkten 4.1 und 4.2 sowie die Rechtsfolgen des Punkts 4.3 aus.

4.4.2 Verbraucher sind berechtigt, binnen 14 Tagen den Rücktritt vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zu erklären.

4.4.3 Die Frist zum Rücktritt beginnt

a) bei Dienstleistungsverträgen mit Zustandekommen des Vertrags (vgl. Punkt 3.4 der AGBs),

b) bei Warenlieferungsverträgen mit dem Zugang der Ware beim Verbraucher oder den von ihm genannten Personen, die keine Beförderer sind,

c) bei Warenteillieferungen durch uns, die auf einer einheitlichen Bestellung des Verbrauchers beruhen, mit dem Tag des Zugangs der letzten Teillieferung beim Verbraucher oder den von ihm genannten Personen, die keine Beförderer sind,

d) bei Verträgen über regelmäßige Warenlieferungen über einen festgelegten Zeitraum mit Zugang der ersten Warenlieferung beim Verbraucher oder den von ihm genannten Personen, die keine Beförderer sind.

4.4.4 Die Erklärung des Rücktritts muss eindeutig erfolgen und kann an uns per Post, per Mail oder Telefax übermittelt werden. Der Verbraucher kann das im Anhang abgedruckte Rücktrittsformular verwenden, ohne hierzu aber verpflichtet zu sein.

4.4.5 Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, sofern der Verbraucher die Rücktrittserklärung vor Ablauf der Frist absendet.

4.4.6 Das Rücktrittsrecht besteht nicht

a) für Waren, die wir nach Verbraucherspezifikation angefertigt habe oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, und

b) für Verträge über dringende Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Verbraucher uns ausdrücklich zum Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat.

Würden wir bei diesem Besuch weitere Dienstleistungen erbringen müssen, die der Verbraucher nicht verlangt hat, oder würden wir für die Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt notwendige Ersatzteile liefern müssen, steht dem Verbraucher hinsichtlich solcher Dienstleistungen und Waren das Rücktrittsrecht zu.

4.5 ERGÄNZUNG: Rechtsfolgen des Rücktritts nach FAGG:

4.5.1 Bei berechtigtem Rücktritt werden wir dem Verbraucher das bereits bezahlte Entgelt, einschließlich bezahlter Lieferkosten (ausgenommen zusätzlicher Kosten, die sich aus einer vom Verbraucher gewünschten anderen als einer Standardlieferung ergeben) innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung zurückzahlen. Für diese Rückzahlung werden wir das gleiche Zahlungsmittel verwenden, die der Verbraucher für seine Zahlung gewählt hat.

4.5.2 Gelieferte Waren werden von uns keinesfalls abgeholt. Der Verbraucher ist verpflichtet, im Fall des Rücktritts die gelieferte Ware innerhalb von 14 Tagen an uns zurückzusenden oder zu übergeben.

Bei Auswärtsgeschäften, bei welchen wir die Ware zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags zur Wohnung des Verbrauchers geliefert haben, werden wir die Ware jedoch auf eigene Kosten abholen, wenn sie wegen ihrer Beschaffenheit üblicherweise nicht auf dem Postweg versendet werden kann.

4.5.3 Die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung der Ware trägt der Verbraucher. Das sind die Kosten einer Beförderung der Ware durch die Post.

4.5.4 Wir sind berechtigt, die Rückzahlung zu verweigern, bis wir die gelieferte Ware wieder zurück erhalten haben oder der Verbraucher uns den Nachweis erbracht hat, dass er die Ware zurückgesendet hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

4.5.5 Der Verbraucher hat uns für den Wertverlust gelieferter Ware aufzukommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

4.5.6 Haben wir bei Dienstleistungsverträgen auf Verlangen des Verbrauchers mit der Leistungsausführung während der Rücktrittsfrist begonnen, hat uns der Verbraucher für bereits erbrachte Leistungen ein angemessenes Entgelt/einen angemessenen Preis zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der beauftragten Leistungen entspricht.

ANHANG

UNTERNEHMENSDATEN

Hochleithner GmbH

Simmeringer Hauptstraße 140, 1110 Wien

Telefon: +43 (01) 7675191

Telefax: +43 (01) 7676723

E-Mail: office@hochleithner.at

MUSTERRÜCKTRITTSERKLÄRUNG

An

Hochleithner GmbH
Simmeringer Haupstraße 140
1110 Wien

PER TELEFAX: +43 (01) 7676723 (*)

PER E-MAIL: office@hochleithner.at (*)

Hiermit trete ich von dem von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf folgender Waren (*)/die Erbringung folgender DIenstleistungen (*) zurück:

[Beschreibung der Waren/Leistungen laut Auftragsbestätigung bzw. Rechnung]

Nummer der Auftragsbestätigung/Rechnung:

bestellt am:

erhalten am:

 

Name des Verbrauchers:

Anschrift des Verbrauchers:

Unterschrift des Verbrauchers: (nur bei Übermittlung per Post)

 

(*) unzutreffendes streichen